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Rundschreiben


 

 

 

Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium

Musisches und Sprachliches Gymnasium

Grünewaldstraße 18, 63739 Aschaffenburg

Tel.: 06021/22402, Fax: 06021/219128

E-Mail:


 

 

 

Die aktuellen Rundschreiben aus dem Schuljahr 2011/12                        


RUNDSCHREIBEN 1

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Dalberg-Schüler,

 

zum Schuljahr 2011/12 begrüße ich Sie als Schulleiter des Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasiums ganz herzlich. Allen unseren Schülerinnen und Schülern wünsche ich für das kommende Schuljahr Freude an der Schule und viel Erfolg. Die Erfolgswünsche gelten in besonderem Maße unseren angehenden Abiturientinnen und Abiturienten.

Unsere Jüngsten, die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen, heiße ich am Dalberg-Gymnasium herzlich willkommen und wünsche ihnen alles Gute für ihren neuen Lebensabschnitt an unserer Schule.

Nachstehend erhalten Sie neben anderen Informationen einen Überblick über bereits feststehende Termine und Regelungen am Dalberg-Gymnasium. Bitte verstehen Sie diese

als wichtige Grundlagen, die ein möglichst reibungsloses Miteinander an unserer Schule gewährleisten sollen.

Bitte nutzen Sie auch nach Möglichkeit unsere Homepage (www.dalberg-gymnasium.de), um sich jederzeit über aktuelle Termine und Informationen auf dem Laufenden zu halten.

 

1. Wechsel im Direktorat

Zum neuen Schuljahr tritt die Ständige Stellvertreterin des Schulleiters, Frau Studiendirektorin Erika Finster, offiziell in den Ruhestand. Frau Finster unterrichtete fast 38 Jahre am Dalberg-Gymnasium Mathematik und Geographie. Nach dem Abitur in Schweinfurt studierte sie in Würzburg und kehrte nach ihrer Referendarzeit, die sie erstmals an das Dalberg-Gymnasium geführt hatte, nach Aschaffenburg zurück. Ihr großes Engagement für die Schule zeigte sich auf vielfältige Weise: Sie führte 1983 den Wahlunterricht „Informatik“ ein und sorgte im Jahr 1991 für die ersten Computerräume. Als Kollegstufenbetreuerin begleitete sie zahlreiche Schülerinnen und Schüler zum Abitur. Im Jahr 2000 wechselte Frau Finster in das Direktorat, wo sie zunehmend mit Verwaltungs- und Leitungsaufgaben betraut und schließlich zur Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters ernannt wurde. Unter vier Schulleitern waren Frau Finster das Wohl und die Zukunft der Schule und der in ihr arbeitenden Menschen stets ein Herzensanliegen. Erfreulicherweise stellt sich Frau Finster auch als „Ruheständlerin“ weiterhin noch für einige Unterrichtsstunden als Mathematiklehrerin zur Verfügung.

 

Mit Frau Finsters Eintritt in den Ruhestand übernimmt Studiendirektor Christoph Gnandt die Stelle des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters. Herr Gnandt unterrichtet seit 19 Jahren am Dalberg-Gymnasium Mathematik, Physik und Informatik und war zuletzt als Kollegstufenbetreuer und Oberstufenkoordinator tätig.

 

 

2. Termine der Klassenelternabende und Elternsprechtage:

Di, 20.09.11, 19:00 Uhr Elternabend der 5.Klassen

Do, 22.09.11, 19:00 Uhr Elternabend der 6.Klassen

Mo, 26.09.11, 19:00 Uhr Elternabend der 7. Klassen

Mi, 28.09.11, 19:00 Uhr Elternabend der 8. u. 9. Klassen

Di, 18.10.11, 19:00 Uhr Elternabend der 10. Klassen

Mi, 09.11.11, 17:30–19.30 Uhr Allgemeine Informationen und

Elternsprechabend nur für 5. Klassen

Mi, 07.12.11, 17:00–20:00 Uhr 1. Allgemeiner Elternsprechabend

Mo, 23.04.11, 17:00–20:00 Uhr 2. Allgemeiner Elternsprechabend

 

Zu den einzelnen Veranstaltungen erfolgen gesonderte Einladungen. Bitte beachten Sie

auch unsere entsprechenden Hinweise auf der Homepage www.dalberg-gymnasium.de .

 

2. Öffnungszeiten des Sekretariats:

Montag – Donnerstag : 7:30 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag: 7:30 Uhr – 14:30 Uhr

 

3. Abitur 2012

Die Abiturprüfungen finden im Zeitraum Mai/Juni 2012 statt, zentrale Termine sind:

11.05.2012 Deutsch 21. - 25.05. und

15.05.2012 3. Abiturfach 11. - 15.06. Kolloquium

18.05.2012 Mathematik 29.06. Entlassung

 

4. Kopiergeld

Wie in den vergangenen Schuljahren werden wir Sie bitten, zur Deckung der Kosten von Fotokopien für Unterrichtszwecke Ihren Kindern Bargeld mitzugeben; für das erste Schulhalbjahr 6.- €. Dieser Betrag enthält neben den Kopierkosten auch den Beitrag, der vom Elternbeirat der Schule als Mitgliedsbeitrag an die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern [LEV www.lev-gym-bayern.de] überwiesen wird.

Im zweiten Schulhalbjahr bitten wir Sie dann um den Betrag von 5.- € für Kopierzwecke.

 

5. Gesundheitsamt

Wie in den letzten Jahren wird das Gesundheitsamt Aschaffenburg allen Eltern der Schüler der 6. Klasse eine Beratung zum Thema „Impfen“ anbieten. Unter Einsichtnahme in die Impfbücher der Kinder wird für jedes Kind ein individuelles Impfprofil empfohlen. Verpflichtungen irgendwelcher Art für Sie als Eltern entstehen nicht.

 

6. Rauchverbot in Schulen

Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 gilt an allen öffentlichen Schulen in Bayern, also auch am Dalberg-Gymnasium, ein striktes gesetzliches Rauchverbot.

 

7. Handynutzung

In Art. 56 Abs. 5 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schülerinnen und Schüler geregelt, dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien ausgeschaltet sein müssen, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen. Auf der Grundlage des Art. 56 Abs. 5 haben Lehrkräfte nunmehr auch die rechtliche Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung ein Handy oder sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einzubehalten.

 

Ein in den Medien mitunter noch fälschlicherweise gemeldetes Handyverbot, also das grundsätzliche Verbot für Schülerinnen und Schüler, Mobilfunktelefone mit in die Schule zu bringen, gibt es nicht. Vielmehr haben Schülerinnen und Schüler nach wie vor die Möglichkeit in dringenden Fällen, nach Rücksprache mit der Lehrkraft oder in den Pausen, dieses Medium zu nutzen.

 

8. Offene Ganztagesschule

Auch im Schuljahr 2011/2012 findet eine ganztägige Betreuung und Förderung im Anschluss an den Unterricht statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage. Für weitere Auskünfte steht die Schulleitung und das Team der OGS zur Verfügung. Die Absenzenregelung unter Punkt 10 gelten auch für die OGS.

 

9. Zur Illustration unseres Jahresberichtes und unserer Homepage erscheinen Klassenfotos, Fotos einzelner Schüler oder Schülergruppen. Dem bayerischen Datenschutzgesetz entsprechend weise ich Sie darauf hin, dass Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs haben, falls Sie mit der Veröffentlichung eines Fotos Ihres Kindes nicht einverstanden sind.

 

10. Absenzenregelung für die Klassen 5 bis 10

(Die Jahrgangsstufen Q11 und Q12 erhalten zusätzlich gesonderte Absenzenregelung)

Jeder Schüler ist zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet; dies beinhaltet auch den Wahlunterricht. Über Änderungen der regelmäßigen Unterrichtszeit werden die Schüler/innen durch den Vertretungsplan, gegebenenfalls die Eltern/Erziehungsberechtigten durch Elternschreiben rechtzeitig informiert. Ist ein Schüler/eine Schülerin unvorhergesehen wegen Erkrankung oder aus sonstigen zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen (Art. 56 BayEUG; § 37 (1) GSO).

Verständigen Sie bitte das Sekretariat (Besetzung ab 7:30 Uhr) am ersten Tag der Abwesenheit Ihres Sohnes/Ihrer Tochter vor Unterrichtsbeginn fernmündlich (Tel. 0 60 21/2 24 02) oder per Fax (Fax-Nr. 0 60 21/21 91 28). Selbstverständlich steht Ihnen der Anrufbeantworter außerhalb der Öffnungszeiten der Schule zur Verfügung. Entschuldigungen per Email können nicht akzeptiert werden.

 

Im Falle mündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Unterrichtstagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Eine Mitteilung per Fax kann nur als schriftliche Mitteilung anerkannt werden, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten bzw. vom volljährigen Schüler unterzeichnet wurde. Formulare für Krankheitsbestätigungen finden Sie neben anderen Formularen auch auf der Homepage des Dalberg-Gymnasiums.

 

Die Schule ist gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülern/Schülerinnen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten unmittelbar nach Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis zu setzen und sie darauf hinzuweisen, dass sie für weitere Maßnahmen verantwortlich sind.

Arzttermine sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen, Unterrichtsbefreiungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (gemäß § 37 (3) GSO). Hierfür ist rechtzeitig (spätestens einen Tag vor dem Arzttermin) ein schriftlicher Antrag der Eltern auf Unterrichtsbefreiung des Kindes vorzulegen. Volljährige Schüler lassen Arztbesuche zusätzlich von der Arztpraxis bestätigen. Anträge auf Unterrichtsbefreiung sind von den Eltern rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung (StD Gnandt, StDin Fischer, StDin Kaufmann, StD Scheuring) einzureichen. Mehrtägige Unterrichtsbefreiungen müssen beim Schulleiter OStD Fath beantragt werden.

 

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Dieses Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat (§ 37).

 

Teilen Sie der Schule einen Unfall auf dem Schulweg bitte unverzüglich mit, damit für Ihr Kind Versicherungsschutz gewährleistet ist.

 

Wir bitten um Verständnis für diese von der Schulordnung vorgeschriebenen Maßnahme

Uns allen, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Erziehungsberechtigten wünscht das Team der Schulleitung ein erfolgreiches gemeinsames Schuljahr 2011/12.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Georg Fath, OStD

Schulleiter

 

 

 





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