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Coaching



 

 

Den Schulen wird immer wieder vorgeworfen, Schüler und ihre Eltern zu wenig zu unterstützen, wenn schulische Probleme auftauchen. Diese können ganz unterschiedliche Ursachen haben, vor allem aus dem persönlichen, familiären oder sozialen Bereich, aber sie sind meist im täglichen Unterrichtsablauf oder „zwischen Tür und Angel“ nicht nachhaltig lösbar. Versagensängste, Motivationsprobleme, Probleme in der Klasse u. Ä. führen dann womöglich zu schlechten Leistungen bis hin zum Schulabbruch. Eine spezielle individuelle Beratung und Förderung von Schülern mit Leistungsschwächen ist deshalb nötig. Um bei den Ursachen anzusetzen, haben wir am K.-Th.-v.-Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg dafür ein Konzept entwickelt: das „Coaching“.

 

Das Coaching-Verfahren:

  • Ankündigung und Vorstellen in der Klasse
  • Ansprechen der betroffenen  Schüler/Schülerinnen durch die Lehrkraft
  • Vereinbarung eines Termins mit dem jeweiligen Schüler und Ausfüllen des Fragebogens durch den Schüler
  • Dreiecksgespräch zwischen Schüler-Eltern-Lehrer auf der Grundlage des Fragebogens mit anschließender  Zielvereinbarung und Abschließen eines „Vertrages“
  • Durchführung der Zielvereinbarungen unter Einbeziehung von Fachlehrern und Eltern
  • Feedbackgespräch

 

Das Coaching-Verfahren wird zu Schuljahresbeginn der Klasse vorgestellt und dabei darauf hingewiesen, dass es sich um eine geeignete Maßnahme handelt, die bei eventuell auftretenden schulischen Schwierigkeiten angewendet werden kann. Dies geschieht auf freiwilliger Basis.

Der Fragebogen gibt Auskunft über das Anfertigen von Hausaufgaben, allgemeines Lernverhalten, Freizeitgestaltung, Arbeitsbelastung, Motivation, Ängste und andere Lernhindernisse. Auf dieser Basis findet ein Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrer statt, bei dem es beispielsweise zu folgenden Zielvereinbarungen kommen kann:

 

  • Protokollierung des Lernumfangs mithilfe eines Lerntagebuchs (d. h. Anschaffung eines Heftes oder Kalenders; Notieren von Datum, Fach und Lerninhalten (schriftliche HA, mündliche HA, Vorbereitung für die Schulaufgabe oder allgemeines Wiederholen,  Lesen, Lernzeit)
  • Vereinbarung einer Zeitspanne, nach der sich die Beteiligten zu einem Feedbackgespräch treffen
  • Selbstständiges Kontaktieren des betreffenden Fachlehrers durch den Schüler und Einholen konkreter Tipps und Arbeitsanweisungen
  • Verpflichtung zu konzentriertem und diszipliniertem Verhalten
  • Ordnungsgemäßes Führen und Pflegen von Unterrichtsmaterialien
  • Gezielte Veränderung der Sitzordnung
  • Gezielte Veränderung des Verhaltens im Unterricht
  • Individueller Lernplan 
  • Möglicherweise Veränderung des Freizeitverhaltens: eventuell Einschränkung von Fernsehen und Computer und Ausüben passender Hobbys; gezieltes Einsetzen von Belohnungen

 

Nach einer einjährigen Pilotphase hat sich gezeigt, dass die meisten der an dem Verfahren beteiligten Schüler eine positivere Einstellung zum Lernen bekommen haben und  die Motivation sowie die Leistungen gestiegen sind.

 

Angesichts dessen ist geplant, das Coaching an unserer Schule ab dem Schuljahr 2008/2009 zu institutionalisieren (auch das Interesse von einigen Lehrkräften und Schulleitern anderer Schulen an unserem Konzept bestätigen uns in dieser Annahme).

 

Eingeführt wird das Amt eines Coaching-Beauftragten, der an der Schnittstelle zwischen Klassleitern und Beratungslehrer tätig wird.  Eine Institutionalisierung des Verfahrens durch einen Coaching-Beauftragten wird mit  1 bis 2 Wochenstunden entlastet. Die Aufgaben des Choaching-Beauftragten sind:

 

  • Koordination: Da nicht eine einzige Lehrkraft alle vorrückungsgefährdeten Schüler einer Schule betreuen kann, sorgt er bei den entsprechenden Klassleitern dafür, dass diese ihre Schüler direkt ansprechen und das Verfahren durchführen. Es hat sich herausgestellt, dass auch eine persönliche Einführung der jeweiligen Klassleiter in das Konzept (siehe Anhang) sinnvoll ist; ebenso Rücksprachen bei der Auswertung der Fragebögen und Absprachen über mögliche Konsequenzen etc.. Schließlich empfiehlt sich ein Feedback am Ende, um den „Erfolg“ einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
  • Durchführung des Verfahrens durch den Coaching-Beauftragten in besonders relevanten Fällen: Es gibt einzelne Klassen oder Schlüssel-Klassenstufen (z. B. 10. Klasse), in denen es gehäuft zu Gefährdungen von Schülern kommt und wo das Erreichen des Klassenzieles besonders wichtig ist. Hier wäre ein Klassleiter alleine schon zeitlich überfordert, diese Art von individueller Betreuung durchzuführen. In diesem Fall kann der Coaching-Beauftragte selbst in Absprache mit dem Klassleiter das Verfahren bei einzelnen Schülern durchführen.

 

Till Antusch,  Christine Fischer

  

Das vollständige Konzept zum Coaching (mit Fragebogen, Vertragsformular etc.) stellen wir gerne Lehrkräften anderer Schulen auf Anfrage zur Verfügung.

 

Ansprechpartner:

Till Antusch und Christine Fischer:

 

 





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