Sprachliches Gymnasium Musisches Gymnasium Bilingualer Unterricht Angebot Wahlunterricht Ganztags-angebot

Grundwissen Sozialkunde Version 2010/2011


 1. Grundlagen der Verfassungsordnung

Grundgesetz

Verfassung der BRD, 1949 vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet

Wertebasis des Grundgesetzes

(Art.1-19 GG)

Grundrechte (Grundlegende Rechte des Einzelnen, die von der Verfassung garantiert werden, z.B. Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit; Unterscheidung in Menschen- und Bürgerrechte)

Strukturprinzipien des Grundgesetzes

(Art. 20 GG)

a) Demokratie ( Staatsform, in der die höchste Staatsgewalt vom Volk ausgeht = Volkssouveränität)

b) Föderalismus ( Aufgabenverteilung von Bund und Ländern)

c) Rechtsstaat ( Gewaltenteilung, Bindung der staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz, Grundrechts-

                           garantie)

d) Sozialstaat (Sozialversicherungen, sozialer Ausgleich, soziale Teilhabe)

Unveränderlicher Verfassungskern

(Art. 79,3 GG)

Dieser Artikel schützt das Grundgesetz vor der Veränderung oder Außerkraftsetzung der Artikel 1 und 20 GG. Man bezeichnet ihn daher auch als „Ewigkeitsklausel“.

 

2. Mitwirkungsmöglichkeiten in der demokratischen Gesellschaft

Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 GG)

Allgemein ( alle Staatsbürger über 18)

Unmittelbar (direkte Wahl ohne Wahlmänner)

Frei (Ohne staatlichen Druck)

Gleich ( Jede Stimme zählt gleich viel.)

Geheim (Unbeobachtet in Wahlkabine)

Mehrheitswahl

Wer die Mehrheit der Stimmen bekommt, gewinnt die Wahl ® klare Mehrheit im Parlament, Einparteienregierung

Verhältniswahl

Wählerstimmen der Parteien werden in Parlamentsmandate umgerechnet ®  gerechte Repräsentation, Koalitionsregierungen

Personalisierte Verhältniswahl

Erststimme nach Mehrheitswahl bestimmt 299 Direktmandate in den Wahlkreisen.

Zweitstimme entscheidet über Listenwahl über die Sitze der Parteien nach Verhältniswahl.

Volksbegehren (in Bayern)

Zulassung bei mind. 250000 Unterschriften;

Dann 10% der Stimmberechtigten in 14 Tagen nötig, um Gesetzesvorlage zum Landtag weiterzuleiten.

Volksentscheid (in Bayern)

Ein Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn er mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

3. Grundzüge der politischen Ordnung in Deutschland

Bundestag

Direkt vom Volk gewählte Vertretung. Er erfüllt verschiedene Funktionen:

Wahlfunktion

Gesetzgebung

Kontrollfunktion

Bundeskanzler

Regierungschef mit Richtlinienkompetenz;

Kann durch „konstruktives Misstrauensvotum“ abgewählt werden, im Gegenzug aber die „Vertrauensfrage“ nutzen, um den Bundestag auflösen zu lassen.

Bundesrat

Vertretung der 16 Bundesländer, die bei der Gesetzgebung mitwirken.

Bundespräsident

Staatsoberhaupt der BRD, das überwiegend repräsentative Aufgaben erfüllt.

Bundesverfassungsgericht

„Hüter der Verfassung“ überwacht die Einhaltung der Verfassung.

 

 

 

 

 





Home | Diese Seite drucken | Impressum
© Dalberg Gymnasium 2008 - Content Management with conamic 4

Wichtige Termine

22.05.2012 18:30
Klassenelternvorspiel Fr. Claas, H. Steger in Raum E 20 und in der Aula

23.05.2012 19:00
Klassenelternvorspiel Fr. Edler, Frau Stock in Raum E 20 und in der Aula

29.05.2012
Pfingstferien

20.06.2012 09:00
Stadtmeisterschaft Leichtathletik Mädchen (A-Programm)

mehr...