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1. Grundlagen der Verfassungsordnung
Grundgesetz |
Verfassung der BRD, 1949 vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet |
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Wertebasis des Grundgesetzes (Art.1-19 GG) |
Grundrechte (Grundlegende Rechte des Einzelnen, die von der Verfassung garantiert werden, z.B. Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit; Unterscheidung in Menschen- und Bürgerrechte) |
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Strukturprinzipien des Grundgesetzes (Art. 20 GG) |
a) Demokratie ( Staatsform, in der die höchste Staatsgewalt vom Volk ausgeht = Volkssouveränität) b) Föderalismus ( Aufgabenverteilung von Bund und Ländern) c) Rechtsstaat ( Gewaltenteilung, Bindung der staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz, Grundrechts- garantie) d) Sozialstaat (Sozialversicherungen, sozialer Ausgleich, soziale Teilhabe) |
Unveränderlicher Verfassungskern(Art. 79,3 GG) |
Dieser Artikel schützt das Grundgesetz vor der Veränderung oder Außerkraftsetzung der Artikel 1 und 20 GG. Man bezeichnet ihn daher auch als „Ewigkeitsklausel“. |
2. Mitwirkungsmöglichkeiten in der demokratischen Gesellschaft
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Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 GG) |
Allgemein ( alle Staatsbürger über 18) Unmittelbar (direkte Wahl ohne Wahlmänner) Frei (Ohne staatlichen Druck) Gleich ( Jede Stimme zählt gleich viel.) Geheim (Unbeobachtet in Wahlkabine) |
Mehrheitswahl |
Wer die Mehrheit der Stimmen bekommt, gewinnt die Wahl ® klare Mehrheit im Parlament, Einparteienregierung |
Verhältniswahl |
Wählerstimmen der Parteien werden in Parlamentsmandate umgerechnet ® gerechte Repräsentation, Koalitionsregierungen |
Personalisierte Verhältniswahl |
Erststimme nach Mehrheitswahl bestimmt 299 Direktmandate in den Wahlkreisen. Zweitstimme entscheidet über Listenwahl über die Sitze der Parteien nach Verhältniswahl. |
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Volksbegehren (in Bayern) |
Zulassung bei mind. 250000 Unterschriften; Dann 10% der Stimmberechtigten in 14 Tagen nötig, um Gesetzesvorlage zum Landtag weiterzuleiten. |
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Volksentscheid (in Bayern) |
Ein Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn er mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen erhält. |
3. Grundzüge der politischen Ordnung in Deutschland
Bundestag |
Direkt vom Volk gewählte Vertretung. Er erfüllt verschiedene Funktionen: Wahlfunktion Gesetzgebung Kontrollfunktion |
Bundeskanzler |
Regierungschef mit Richtlinienkompetenz; Kann durch „konstruktives Misstrauensvotum“ abgewählt werden, im Gegenzug aber die „Vertrauensfrage“ nutzen, um den Bundestag auflösen zu lassen. |
Bundesrat |
Vertretung der 16 Bundesländer, die bei der Gesetzgebung mitwirken. |
Bundespräsident |
Staatsoberhaupt der BRD, das überwiegend repräsentative Aufgaben erfüllt. |
Bundesverfassungsgericht |
„Hüter der Verfassung“ überwacht die Einhaltung der Verfassung. |
