
| Sprachliches Gymnasium | Musisches Gymnasium | Bilingualer Unterricht | Angebot Wahlunterricht | Ganztags-angebot |
Informationen (Stand 17.07.2009):
1 Die in den Ausbildungsabschnitt 11/1 des achtjährigen Gymnasiums fallende Probezeit gilt als bestanden, wenn die Schülerin oder der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der verpflichtend vierstündig zu belegenden Fremdsprache höchstens einmal weniger als 5 Punkte und in den nach Anlage 6 bzw. 6b belegungspflichtigen Kursen höchstens zweimal weniger als 5 Punkte - in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt - als Halbjahresleistung erzielt hat. 2 Die Leistungen im Projektseminar zum Studien- und Berufsorientierung und im Fach Sport bleiben dabei unberücksichtigt. 3 Eine Verlängerung ist in diesem Fall nicht zulässig; die Schülerin oder der Schüler wird in die Jahrgangsstufe 10 zurückverwiesen.
20.12.2007 / 17.09.2009 - C. Gnandt
Informationsquellen:
Materialien/Broschüren: